In Verschlussstellung sichert der patentierte GfS EH-Türwächter den Türdrücker; die Tür kann im Notfall mit einem Öffnungsvorgang begangen werden. Durch das Herunterdrücken der Türklinke verschiebt sich der EH-Türwächter senkrecht nach unten und gibt der Klinke den Weg frei. Gleichzeitig ertönt ein Dauersignal. Nur mit Hilfe eines Schlüssels lässt sich der Daueralarm wieder abschalten und der Türwächter in seine Ausgangsposition zurückstellen. Für anhaltenden Durchgangsbetrieb ist die Dauerfreigabe des Systems über den Geräteschlüssel möglich. Die Einzelbegehung der Tür kann ohne Alarmauslösung ebenfalls mit dem Schlüssel über die Wechselfunktion des Türschlosses vorgenommen werden. Das bedeutet: Die Tür kann bei Gefahr mit nur einem Öffnungsvorgang geöffnet werden, das Alarmsignal macht jedoch auf unbefugte Benutzung aufmerksam.
Zulassung gemäß DIN EN 179 durch das MPA NRW, Dortmund, in Verbindung mit Panikschloss, Schließblech und Drücker.
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